Thābitroot - Built to Last
Das Fundament von Thābitroot
Thābit (arab.: ثابت) steht für Beständigkeit und Stabilität. Root (engl.: Wurzel) steht für Verwurzelung – für das, was tief reicht, Halt gibt und einem Fundament Stabilität verleiht. Diese beiden Gedanken bilden die zentralen Identitäten von Thābitroot.
Thābitroot verfolgt das Ziel, fundiertes islamisches Wissen in unterschiedlichen Formen und mit zeitgemäßen, innovativen Methoden zugänglich zu machen. Dabei möchten wir Wissen nicht “einfach” vermitteln, sondern nachvollziehbar vermitteln. Unsere Inhalte beruhen auf verlässlichen und nachprüfbaren Quellen, sodass die Grundlage der vermittelten Informationen transparent bleibt.
Wir bitten Allāh darum, Thābitroot nützlich zu machen und dadurch zu einem nachhaltigen Mehrwert für die Menschen zu machen.
Unser Anspruch an unser Handeln
Unser Anspruch ist es, den Islam wissensbasiert, verständlich und mit der nötigen Sorgfalt zugänglich zu machen. Thābitroot orientiert sich in seinem Handeln an den islamischen Grundprinzipien und verpflichtet sich, diese nach bestem Wissen und Gewissen zu wahren.
Dazu gehört insbesondere, auf Geschäfte und Geschäftspraktiken zu verzichten, die dem islamischen Recht widersprechen. Hierzu zählen unter anderem Zinsgeschäfte, betrügerische oder täuschende Geschäftspraktiken sowie Geschäfte, die auf verbotener Ungewissheit oder nicht rechtmäßiger Bereicherung beruhen.
Allāh sagt:
„Diejenigen, die Zins verschlingen, werden nicht anders aufstehen als jemand, den Satan durch Wahnsinn hin und her schlägt. Dies, weil sie sagen: ‚Verkaufen ist das Gleiche wie Zinsnehmen.‘ Doch hat Allāh das Verkaufen erlaubt und das Zinsnehmen verboten.“
(Sūrah al-Baqarah, 2:275)
Allāh sagt:
„Sucht darum bei Allāh die Versorgung und dient Ihm und dankt Ihm. Zu Ihm werdet ihr zurückgebracht.“
(Sūrah al-ʿAnkabūt, 29:17)
Auch die Sunnah des Propheten (ṣallallāhu ʿalayhi wa-sallam) bildet für uns eine wichtige Grundlage für ein verantwortungsbewusstes und faires Geschäftsverständnis.
Ibn ʿAbbās (raḍiya llāhu ʿanhumā) berichtete, dass der Gesandte Allāhs (ṣallallāhu ʿalayhi wa-sallam) sagte:
„Wer Nahrungsmittel kauft, darf sie nicht weiterverkaufen, ehe er sie besitzt.“ Ibn ʿAbbās sagte: „Und ich glaube, dies gilt auch für alle ähnlichen Handelswaren.“
(Ṣaḥīḥ Muslim, arabisch: 29/1525; deutsch: Ṣaḥīḥ Muslim gekürzte Ausgabe, Band 1, Ḥadīth 909, Islamische Bibliothek)
In einer weiteren Überlieferung berichtet Abū Ḥurayrah (raḍiya llāhu ʿanhu):
„Der Gesandte Allāhs (ṣallallāhu ʿalayhi wa-sallam) verbot den Steinwurf-Verkauf und die Täuschung beim Verkauf.“
(Ṣaḥīḥ Muslim, arabisch: 4/1513; deutsch: Ṣaḥīḥ Muslim gekürzte Ausgabe, Band 1, Ḥadīth 939, Islamische Bibliothek)
Diese Grundsätze möchten wir nicht nur in unseren Inhalten widerspiegeln, sondern auch unserem eigenen Handeln zugrunde legen. Für Thābitroot bedeutet dies, Wissen und Geschäft miteinander zu verbinden, ohne die islamischen Werte aus den Augen zu verlieren.
Möge Allāh unsere Absichten rein halten, uns in unseren Anliegen helfen und Erfolg geben.
Euer Team von Thābitroot